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Den Browser jetzt aktualisierenDiese Seite enthält Informationen, die für das EU-Gesetz über digitale Dienste (Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG) (GdD) relevant sind.
Worum geht es?
Das Gesetz über digitale Dienste (GdD) ist eine EU-Rechtsvorschrift, die neue Rahmenbedingungen für Online-Plattformen einführt, die Verbrauchern und unternehmerischen Nutzern („Empfängern der Dienstleistung“) einen besseren Schutz vor gefährlichen Waren und illegalen Inhalten bieten, die online verbreitet werden. Zu diesen Rahmenbedingungen gehören Mechanismen, die es den Nutzern ermöglichen, illegale Inhalte zu melden, und die es den Plattformen ermöglichen, solche Inhalte zu entfernen oder den Zugang zu ihnen einzuschränken, indem sie eine Begründung für ihre Entscheidungen zur Inhaltsmoderation liefern.
Wann tritt das GdD in Kraft?
Die für Online-Plattformen geltenden Regeln gelten ab dem 17. Februar 2024.
Zuständiger Ansprechpartner
Gemäß Artikel 11 und 12 des GdG hat die lastminute.com group einen Ansprechpartner für die Behörden der Mitgliedstaaten, die Europäische Kommission, den Europäischen Ausschuss für digitale Dienste und die Empfänger der Dienstleistung für operative Zwecke im Zusammenhang mit den Anforderungen des GdG sowie für die Zwecke anderer Rechtsakte der Union benannt.
Kontaktaufnahme mit dem Ansprechpartner
Melde- und Aktionsportal
Gemäß Artikel 16 des GdD können Vertreter der Regierung, vertrauenswürdige Hinweisgeber und die Empfänger der Dienstleistung das Melde- und Aktionsportal nutzen, um Meldungen über illegale Inhalte auf unserer Website zu übermitteln.
Meldung über Inhalte einreichen
Internes System zur Bearbeitung von Beschwerden
Die Empfänger unserer Dienstleistungen haben das Recht, eine Beschwerde gegen unsere Entscheidung über die Rechtswidrigkeit von Inhalten oder deren Unvereinbarkeit mit unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen einzureichen, von denen sie glauben, dass sie sich negativ auf sie auswirken (z. B. die Entscheidung, den Zugang eines Nutzers zu Informationen, Diensten oder seinem Konto zu entfernen, zu deaktivieren, auszusetzen oder zu beenden). Insbesondere können Sie eine Beschwerde einreichen, wenn Sie eine Meldung gemäß Artikel 16 des GdD über das Melde- und Aktionsportal eingereicht haben, eine Benachrichtigung über die Entscheidung erhalten haben und Sie Einwände gegen das Ergebnis haben.
Darüber hinaus sind die Empfänger der Dienstleistung gemäß Artikel 21 des GdD berechtigt, eine außergerichtliche Schlichtungsstelle anzurufen, um Streitigkeiten im Zusammenhang mit von uns getroffenen Entscheidungen beizulegen. Die Empfänger der Dienstleistung können sich mit Beschwerden, die im Rahmen der internen Beschwerdemechanismen nicht gelöst werden konnten, an diese außergerichtlichen Schlichtungsstellen wenden. Die Empfänger der Dienstleistungen können ihre Beschwerde auch direkt an diese Stelle weiterleiten, ohne zuvor den internen Beschwerdemechanismus zu durchlaufen. Eine Liste der zertifizierten außergerichtlichen Schlichtungsstellen in den Mitgliedstaaten finden Sie unter diesem Link.
Bitte beachten Sie, dass Sie uns über die oben genannten Kanäle in folgenden Sprachen kontaktieren können: Englisch, Italienisch, Französisch, Spanisch und Deutsch.
Jahrestransparenzbericht nach GdD
Gemäß Artikel 15 des GdD und seiner Verpflichtung zur Transparenz erstellt lastminute.com group einen jährlichen Bericht über die im Laufe des Jahres durchgeführten Aktivitäten zur Moderation von Inhalten. Dieser Bericht enthält Informationen über die Initiative zur Moderation von Inhalten, einschließlich Informationen über illegale Inhalte, den Einsatz automatisierter Tools, Schulungsmaßnahmen und Beschwerden, die über Systeme zur Bearbeitung von Beschwerden eingegangen sind.
Siehe Jahrestransparenzbericht nach GdD (der erste Jahresbericht erscheint im Dezember 2024)
Informationen über die durchschnittliche monatliche Zahl der Empfänger der Dienstleistung in der Europäischen Union
Gemäß Artikel 24 Absatz 2 des GdD enthält der Bericht über die Empfänger von Dienstleistungen die Anzahl der durchschnittlichen monatlichen aktiven Empfänger von Vermittlungsdienstleistungen in der EU, die in den Anwendungsbereich dieses Artikels fallen. Dieser Durchschnittswert wird anhand der Anzahl der Empfänger während der letzten sechs Monate berechnet.